Terminservice- und Versorgungsgesetz – Petition

Die 50000 Unterschriften, die nötig sind, damit der Bundestag sich mit dem Thema befassen muss, sind zwar bereits erreicht, jedoch dürfte eine möglichst große Anzahl an Unterschreibenden symbolischen Wert haben.
 

Jens Spahn hatte die Idee, dass erst eine externe Person mit einem psychisch kranken Menschen sprechen soll, die dann beurteilt, ob dieser überhaupt eine Behandlung braucht, bevor selbiger Mensch ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten haben darf.
Zum Vergleich: Hast du eine körperliche Krankheit, gehst du zum Arzt (Fachperson für körperliche Krankheiten), der dann über die Behandlung entscheidet. Hast du eine psychische Krankheit, müsstest du bei der von Spahn vorgeschlagenen Neuregelung erst mal zu einem Beurteiler, dem dein Herz ausschütten und anschließend – wenn er es für nötig hält – zu einem Psychotherapeuten (Fachperson für psychische Krankheiten).
Bisher ist es eigentlich schon unnötig kompliziert: Du gehst zum Psychotherapeuten (Fachperson für psychische Krankheiten), der muss nach fünf Behandlungsstunden einen Antrag auf Therapie schreiben und den einem Gutachter (Fachperson für psychische Krankheiten) vorlegen, der dann entscheidet, ob die Therapie so stattfinden kann.

 
Wenn du also gegen eine noch komplizierte Neuregelung bist, die es psychisch Kranken noch schwerer macht, an einen Therapieplatz zu kommen, als ohnehin schon, dann unterschreibe doch die Petition. Geht auch ganz schnell.

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